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Grillen auf dem Balkon: Nach diesen Regeln ist es erlaubt

Barbeque time. Man barbecuing meat on the grill while standing on the roof with friends.

Grillen auf dem Balkon: Alles, was Sie wissen müssen!

Veröffentlicht am: 16.08.23 von Gartenmöbel.de

Das Zusammenleben mit vielen Menschen in einer Wohnsiedlung oder im Mehrfamilienhaus fordert ein hohes Maß an Rücksichtnahme. Jeder hat andere Empfindungen und Vorlieben. Was für Sie der Inbegriff eines entspannten Abends ist, ist für Ihre Nachbarn womöglich Belästigung. Und deshalb stellt sich, wenn der Sommer Einzug hält, oft die Frage: Darf ich auf meinem Balkon grillen? Und: Was ist beim Grillen auf dem Balkon zu beachten? Im Folgenden bekommen Sie alle wichtigen Informationen zum Thema!

Rechtslage: Wann ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Die gute Nachricht zuerst: Ja, Sie dürfen auf Ihrem Balkon grillen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) gibt auf seiner Website darüber Auskunft, dass Mietern das Grillen im Freien, also auf Balkon, Terrasse oder im Garten, grundsätzlich erlaubt ist. Doch Sie ahnen es vermutlich: Es gibt Ausnahmen, in denen diese Erlaubnis ihre Gültigkeit verliert.

Wann ist das Grillen auf dem Balkon verboten?

Der Wohnungseigentümer bzw. Vermieter Ihrer Mietwohnung kann in der Hausordnung ein Grillverbot für alle Mieter verhängen. Hierfür gibt es in der Regel einen Absatz im Mietvertrag. Wenn dem so ist, sollten Sie sich unbedingt an dieses Verbot halten, denn andernfalls drohen Ihnen Abmahnungen oder die Kündigung. Kommt es zu einem Rechtsstreit mit dem Vermieter, kann es außerdem sein, dass Sie die Verfahrenskosten tragen müssen.

Wenn das Grillen laut Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten wurde, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie Ihre Nachbarn nicht belästigen. Denn wenn Sie diese durch viel Rauch, Qualm und Ruß beeinträchtigen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, für die Sie unter Umständen ein Bußgeld zahlen müssen. Aus diesem Grund sollten Sie beim Grillen auf dem Balkon die Rauchentwicklung bedenken. In Einzelfällen kann es auch helfen, sich mit Nachbarn zu unterhalten und Grillabende vorher anzukündigen.

Wie gut eignet sich welcher Grill für den Balkon?

Nicht alle Grills sind gleichermaßen gut für das Grillen auf dem Balkon geeignet. Manchmal ist die Nutzung bestimmter Geräte auch verboten, weil das Grillen mit offener Flamme laut Hausordnung bzw. Mietvertrag untersagt oder weil die Rauchentwicklung für Nachbarn zu stark ist. Im Folgenden erfahren Sie, wie Elektrogrills, Gasgrills und Holzkohlegrills für das Grillen auf dem Balkon taugen.

Elektrogrill für den Balkon

Der Elektrogrill ist immer dann eine gute Lösung, wenn es schnell gehen soll oder wenn das Grillen mit offener Flamme verboten ist. Er bietet viele Vorteile:

  • ist kompakt und platzsparend
  • braucht kein Brennmaterial, nur Strom 
  • keine Flammen
  • kein Qualm, der Ihre Nachbarn stört
  • kaum Vorbereitungszeit: Stecker rein, heiß werden lassen und los geht’s!

Deshalb ist der Elektrogrill für spontane Grillabende auf dem Balkon wirklich gut geeignet und auch für das Grillen für Anfänger: Es gibt keine Kohle, die geschichtet und keine Gasflasche, die angeschlossen werden muss – nur einen Stecker und einen Knopf.

Oft werden Elektrogrills als Tischgrill entwickelt. Sie haben also keine eigene Standvorrichtung. Stattdessen werden sie, wie Kochplatten, einfach auf einen Tisch gestellt. Das ist besonders für das Grillen auf kleinen Balkonen von Vorteil. Manche Elektrogrills können Sie sogar drinnen verwenden. Achten Sie aber in jedem Fall auf die Angaben des Herstellers.

Gasgrill für den Balkon

Gasgrills für den Balkon sind kleiner und kompakter als die Geräte, die oft in Gärten oder auf Terrassen aufgestellt werden. Auch hier gibt es Tischgrill-Versionen. Darüber hinaus haben Gasgrills für Balkone folgende Vorteile:

  • kein Rauch, der Ihre Nachbarn belästigt
  • einfache Temperatursteuerung und nach Aufbau schnell einsatzbereit
  • konstante Hitze über längere Zeit

Beim Grillen mit Gasgrills können Sie mit direkter Hitze und indirekter Hitze grillen. Da Sie hier jedoch über offenen Flammen grillen, ist Vorsicht geboten. Beim Umgang mit der Gasflasche oder Gaskartusche sollten Sie außerdem die Sicherheitsvorschriften beachten.

Grillen mit Holzkohle

Auch beim Holzkohlegrill gibt es offene Flammen. Üblicherweise ist die Entwicklung von Rauch hier am höchsten, weshalb es häufiger vorkommt, dass dem Mieter das Grillen mit dem Holzkohlegrill durch den Vermieter per Mietvertrag verboten wird. Allerdings gibt es auch Modelle, die mit einem Lüftungssystem und einer Auffangschale für das herunter tropfende Fett ausgestattet sind. Für Balkone gibt es Tischgrills, die mit Holzkohle betrieben werden

Viele Grillliebhaber schwören auf den Geschmack des Raucharomas, das sich beim Holzkohlegrill entwickelt und ins Grillgut einzieht. Wenn Sie darauf nicht verzichten möchten, gibt es also auch für diese Form des Grillens Optionen. 

Sicher grillen auf dem Balkon

Damit Sie Ihre köstlichen Rezepte zum Grillen bedenkenlos umsetzen und genießen können, gilt es beim Grillen auf dem Balkon Sicherheitshinweise zu beachten:

  • Sicherer Standort des Grills: Stellen Sie immer sicher, dass Ihr Grill auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten stabil steht. Es sollte nichts wackeln. Zudem sollte Ihr Grill an einem Ort stehen, an dem kein Trubel herrscht – also nicht im Durchgang. Achten Sie auch darauf, dass Kabel und Leitungen so verlegt sind, dass Sie nicht daran hängen bleiben und platzieren Sie brennbare Materialien (zum Beispiel Holzkohle, Grillanzünder etc.) niemals in der Nähe des Grills.
  • Grillen mit Gas: Überprüfen Sie vor dem Grillen alle Leitungen mit einem Leck-Such-Spray oder einer Mischung aus Wasser und Spülmittel. Öffnen Sie beim Anzünden des Grills den Deckel. Bedienen Sie den Grill nicht, wenn Sie sich unsicher im Umgang mit Gas sind.
  • Kinder, Haustiere und Ihre eigene Sicherheit: Halten Sie Kinder und Haustiere vom Grill fern! Beugen Sie sich nicht über den Grill. Tragen Sie Schutzhandschuhe. Halten Sie Löschmaterialien bereit.
  • Im Brandfall: Ein Fettbrand kann und darf nicht mit Wasser gelöscht werden. Unterbinden Sie nach Möglichkeit Sauerstoff- und Gaszufuhr. Versuchen Sie nicht, den Tischgrill im eingeschalteten Zustand an einen anderen Ort zu transportieren.